Die Erteilung von Aufträgen schließt die Anerkennung nachstehender Bedingungen durch den Besteller ein. Einkaufsbedingungen der Besteller sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich in jedem Einzelfall von uns anerkannt werden.
Angebote und Preise sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Preise verstehen sich ab WEBRO-Lager Hannover. Zusätzliche Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, unsere schriftliche Auftragsbestätigung schließt eine Lieferung frei Baustelle ein.
Alle angegebenen Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Materialauswahl wird möglichst entsprechend den Wünschen des Käufers vorgenommen. Muster stellen jedoch nur Durchschnittswerte in der Ausführung dar. Die dem Naturstein eigenen Schwankungen bei Farbe, Korn, Struktur, Farbeinschlüssen usw. sind kein Grund zur Reklamation.
Abweichungen von den genauen Abmessungen, insbesondere bei Pflastersteinen, sind üblich. Wird Material nach DIN-Spezifikation (sofern anwendbar) gewünscht, muss dies ausdrücklich vom Besteller erwähnt und von uns schriftlich bestätigt werden. Bei Altmaterial sind Normen der DIN grundsätzlich nicht anwendbar.
Gebrauchte Materialien können bis zu 10% Fremdanteile enthalten. Beimengungen bis zu dieser Höhe stellen keine Wertminderung der Lieferung dar.
Mängelrügen sind unverzüglich bei Abholung bzw. bei Anlieferung des Materials mitzuteilen. Bei Weiterverarbeitung des Materials ohne schriftliche Mitteilung eines Materialmangels entfällt jegliche Garantie. Bei berechtigten Reklamationen wird Ersatz in gleicher Warenart geliefert. Schadensersatz-ansprüche aus Mängelfolgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Sämtliche Fachauskünfte werden nach bestem Wissen gegeben, jedoch wird hierfür eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Werksteinarbeiten sind genaue Angaben des Bestellers erforderlich. Sind Zeichnungen oder sonstige Angaben bei der Bestellung ungenau oder fehlerhaft, so gehen daraus sich ergebende Mängel bei der Lieferung zu -Lasten der Käufers.
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Verladestelle Hannover, es sei denn, andere Erfüllungsorte sind ausdrücklich bestätigt worden. Auch bei vereinbarter Anlieferung erfolgt der Transport der Ware in jedem Falle auf Gefahr des Käufers.
Sind Frachtkosten angegeben, so wird eine gut erreichbare Abladestelle vorausgesetzt. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch vom Kunden zu stellendes Gerät und Arbeitskräfte in genügender Zahl zu erfolgen. Kosten für Wartezeiten gehen zu Lasten des Käufers.
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich von uns bestätigt wurden.
Die Zahlung hat unmittelbar bei Abholung bzw. Anlieferung ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen schriftlich getroffen.
Verpackungen, auch Paletten, gehen mit dem Kauf der Ware in das Eigentum des Käufers über. Auf Wunsch nehmen wir nach vorheriger Absprache Verpackungen bei kostenfreier Anlieferung zurück.
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Bei nicht vollständiger Bezahlung darf das Material nicht ohne unsere Einwilligung weiterverarbeitet werden. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden die sich daraus ergebenden Forderungen an WEBRO GmbH abgetreten. Bei Veräußerung ist das Eigentum für uns mindestens in dem uns zustehenden Umfang gegenüber dem Erwerber vorzubehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.
WEBRO GmbH · Hansastr. 32 – 34 · 30419 Hannover
Handelsregister Hannover, Abt. B. Nr. 8476